Entsorgung von Altautos

Altautos auf Ihrem Gelände? Wir entsorgen - rechtssicher & bundesweit

 

Wir haben für unsere Kunden eine rechtlich sichere Lösung gefunden, wodurch wir in der Lage sind, unberechtigt abgestellte Fahrzeuge zu entsorgen. Dies haben wir bereits mehrfach für Privatpersonen und Firmen durchgeführt, wo Fahrzeuge teilweise sehr lange abgestellt, teilweise ausgeschlachtet und zugemüllt gewesen sind. Dies blockiert Parkflächen und verursacht Kosten bzw. Umsatzeinbußen. Wir wissen, dass es kaum eine Möglichkeit für Privatpersonen gibt, diese Fahrzeuge zu entsorgen, auch die Gemeinden haben damit Probleme.

 

1. Leistungsbeschreibung

Wir bieten Ihnen die fachgerechte Entfernung und Entsorgung von Fahrzeugen, die unberechtigt auf abgestellt wurden. Unser Angebot beinhaltet:

 

  • Sichtung des betreffenden Fahrzeugs vor Ort

  • Verbringung des Fahrzeugs auf unser Betriebsgelände

  • Dokumentation und Begutachtung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen

  • Organisation und Durchführung des Transports zum Verwertungs- oder Entsorgungsbetrieb

  • Ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung/Entsorgung nach geltenden Vorschriften

  • Erstellung eines Entsorgungsnachweises durch den Verwerter

 

2. Haftung und Übernahmebedingungen

 

Die Haftung für das Fahrzeug wird nach erfolgter Begutachtung durch vollständig durch uns übernommen.

Ab dem Zeitpunkt der Übernahme dokumentieren wir den Zustand des Fahrzeugs und übernehmen die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwahrung, Verwertung bzw. Entsorgung gemäß § 15 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) und anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtliche Grundlagen für die Entsorgung

Wir erstellen im Nachgang alle erforderlichen Unterlagen, damit das abgeholte Fahrzeug rechtlich sicher entsorgt werden kann. Fahrzeuge ohne Papiere sind sehr schwer zu entfernen und zu entsorgen. Wenn diese abgemeldet und der letzte Halter nicht ausfindig gemacht werden kann, ist das Versetzen der Fahrzeuge in den öffentlichen Verkehrsraum strafbar. 

 

Es könnte auch der ursprüngliche Besitzer bei Ihnen vorstellig werden. Sie sind aber durch uns von der Haftung entbunden und können an uns verweisen. Das bekommen Sie natürlich vor Ort schriftlich von uns zugesichert. 

 

Wir entsorgen nach der Erstellung der nötigen Unterlagen das Fahrzeug gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die ordnungsgemäße Entsorgung eines Fahrzeuges, was normalerweise nur erfolgen kann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeuges sind und/oder die Papiere vorlegen können.